Schlagwortarchiv für: BAföG

Wohngeld unterstützt Menschen mit geringem Einkommen bei der Miete. In einigen Fällen können auch Studenten davon profitieren.

Wohngeld unterstützt Menschen mit geringem Einkommen bei der Miete. In einigen Fällen können auch Studenten davon profitieren.

Wer hat Anspruch auf Wohngeld?

Grundsätzlich ist fast jeder Einkommensschwache berechtigt, Wohngeld zu beantragen. Studenten und Schüler, die Bafög-Zahlungen bekommen könnten, sind allerdings erst einmal vom Anspruch ausgeschlossen. Der Grund: Im Bafög ist bereits Geld für die Unterkunft enthalten, die sogenannte Wohnpauschale. Das gilt auch dann, wenn du kein Bafög erhältst, weil dein eigenes Einkommen oder das deiner Eltern „zu hoch“ ist.

Wann kannst du Wohngeld beziehen?

Du kannst demnach nur Wohngeld beantragen, wenn deine Ausbildung nicht mit Bafög förderfähig ist. Das trifft zum Beispiel zu, wenn:

  • du bereits ein Studium abgeschlossen hast, jetzt aber noch ein sogenanntes Zweitstudium aufnehmen möchtest (zum Beispiel einen 2. Bachelor)
  • du beim Studienbeginn die Altersgrenze von 30 Jahren beim Bachelor oder 35 Jahren beim Master überschritten hast,
  • du den Leistungsnachweis nach dem 4. Semester nicht erbringen kannst und das BAföG-Amt keinen Aufschub bewilligt,
  • du zuvor ein Studium nach dem 4. Semester abgebrochen bzw. gewechselt hast,
  • du die Regelstudienzeit überschritten hast und keinen anerkannten Verlängerungsgrund nachweisen kannst,
  • du offiziell in Teilzeit immatrikuliert bist,
  • du vom Studium beurlaubt bist (Urlaubssemester).

In diesen Fällen erhältst du zwar kein BAföG, kannst stattdessen aber Wohngeld beantragen. Der negative Bafög-Bescheid gilt als Nachweis für das Wohngeld-Amt.

In welchen Ausnahmefällen kann trotzdem Wohngeld beantragt werden?

Wie überall gibt es bestimmte Ausnahmefälle, die du detailliert bei deinem zuständigen Wohngeld-Amt erfragen kannst. Für Mittweida ist dies das Referat Wohlgeld und Bafög im Landratsamt Mittelsachsen. Wenn du zum Beispiel mit einem Partner bzw. einer Partnerin oder Familienmitgliedern zusammen wohnst, die selbst nicht Bafög-berechtigt sind, du aber Bafög-Zahlungen erhältst, hast du unter Umständen trotzdem Anspruch auf Wohngeld. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn du noch bei deinen Eltern wohnst oder selbst Kinder hast. Da das Wohngeld immer für den gesamten Haushalt berechnet wird, zählt dann aber auch das gesamte Haushaltseinkommen inklusive Kindergeld, Bafög, Stipendien, usw. Ist es zu hoch ist, kann leider kein Wohngeld bezogen werden.

Wie ist das bei einer Wohngemeinschaft geregelt?

Zusammen zu wohnen, macht dich und deine Mitbewohner nicht automatisch zu einem Haushalt. In einer WG stellt jeder Bewohner rechtlich einen eigenen Haushalt dar, in dem der Wohngeldanspruch nicht automatisch von einem auf den anderen übertragen werden kann. Damit spielt das Einkommen deiner Mitbewohner keine Rolle, wenn du Wohngeld beantragen willst.

Wie hoch ist die Einkommensgrenze, um Wohngeld zu beziehen?

Dein Anspruch auf Wohngeld ist, wie schon erwähnt, unter anderem vom Haushaltseinkommen abhängig, welches sich innerhalb gewisser Grenzen bewegen muss. Diese variieren wiederum je nach Wohnort (Mietstufe) und der Anzahl der Haushaltsmitglieder. Im Internet findest du einige Tabellen, die dir einen Überblick über die Einkommensgrenzen geben.

Wie hoch ist das Wohngeld denn?

Pauschal kann man das nicht sagen. Google hilft. Scherz beiseite: Das Bundesinnenministerium hat einen Wohngeld-Rechner auf seiner Website. Dort kannst du grob abschätzen, ob und wie viel Anspruch du haben könntest.

Weitere Möglichkeiten, wie du dein Studium finanzieren kannst, findest du in der Übersicht.

Zum Bafög gibt es eine Vielzahl von Infomaterialien.

Wer hat Anspruch auf Leistungen?

Grundsätzlich hat jeder deutsche Staatsangehörige oder ein Bürger mit einem in §8 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (das bedeutet „BAföG“ übrigens ausgeschrieben) aufgeführtem aufenthaltsrechtlichen Status Anspruch auf Bafög. Kriterien sind die allgemeine Eignung für die gewählte Ausbildung und das Nichtüberschreiten der Altersgrenze. Mit allgemeiner Eignung sind Leistungen gemeint, die erwarten lassen, dass das angestrebte Ausbildungsziel auch tatsächlich erreicht wird – also etwa das Abitur zur Aufnahme des Studiums. Die Altersgrenze für den Beginn der geförderten Ausbildung liegt für Bachelorstudiengänge bei 30 Jahren und für Masterstudiengänge bei 35 Jahren.

Wie hoch sind die Leistungen?

Die Geldleistungen nach dem BAföG erfolgen nach pauschalen Bedarfsbeträgen und sind von der Höhe deines Vermögens und Einkommens sowie dem deiner Eltern abhängig. Relevant ist außerdem, ob du eine eigene Wohnung hast oder noch bei deinen Eltern wohnst. Es lohnt sich in jedem Fall, einen Antrag zu stellen oder zumindest im Internet zu recherchieren, wie viel Bafög du bekommen würdest. Viele stellen mit einem Bafög-Rechner fest, dass sie offenbar Anspruch auf diese finanzielle Unterstützung haben, obwohl sie zuvor vom Gegenteil ausgingen.

Wo werden Leistungen nach dem BAföG beantragt?

Für Bafög-Leistungen ist die erste Voraussetzung ein schriftlicher Antrag. Diesen bekommst du entweder im Internet oder beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung. Für ein Studium in Mittweida ist diese zuständige Stelle das Studentenwerk Freiberg, bei dem du auch den Antrag auf Bafög stellst. Die Außenstelle Mittweida des Studentenwerks Freiberg findest du im Wohnheim 3 (Am Schwanenteich 8, 09648 Mittweida). Die Bafögsprechstunde findet immer dienstags von 9 bis 11 Uhr und 12 bis 15 Uhrstatt; jede 1. und 3. Woche im Monat von Februar bis Juli sowie dauerhaft von September bis Januar statt. Wer deinen Antrag bearbeitet und damit ein geeigneter Ansprachpartner ist, richtet sich nach dem ersten Buchstaben deines Nachnamens.

Was ist zu beachten?

  • Stelle den Antrag möglichst frühzeitig, um eine mögliche Förderung abzuklären.
  • Während des Bewilligungszeitraums darfst du monatlich nicht mehr als 450€ dazuverdienen.
  • Nach deinem Studium musst du die Hälfte des Darlehens wieder zurückzahlen (max. jedoch 10.000 €).

Weitere Möglichkeiten, wie du dein Studium finanzieren kannst, findest du in der Übersicht.

Symbol eines Geldautomaten auf einer Scheibe am Mittweidaer Markt

Ob für Miete, Mensa oder Material zum Lernen – ein wenig Geld braucht jeder Student.

BAföG

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) regelt die staatliche Unterstützung deines Studiums, um deinen Lebensunterhalt zu gewährleisten. Ob und wieviel BAföG du bekommst, hängt in den meisten Fällen davon ab, wieviel deine Eltern verdienen oder ob du ein größeres Vermögen besitzt. Relevant ist außerdem, ob du eine eigene Wohnung hast oder noch bei deinen Eltern lebst. Nach dem Studium musst du die Hälfte des Darlehens zurückzahlen (maximal jedoch 10.000 Euro). Deinen passenden Ansprechpartner zum Thema BAföG findest du beim Studentenwerk.

Studienkredite

Hast du keinen Anspruch auf BAföG, kannst du einen Antrag auf einen Studienkredit stellen. Diesen Kredit musst du komplett zurückzahlen, oftmals mit Zinsen. Im Gegensatz zu einem normalen Kredit bekommst du das Geld nicht in einer Summe ausgezahlt, sondern monatlich auf dein Konto überwiesen. Hierbei ist es wichtig, dass du dich beim jeweiligen Kreditgeber gut informierst und den Kredit an deine finanzielle Situation anpasst. Solche Anbieter sind beispielsweise die KfW-Bank, Career-Concept, die Sparkasse oder VR-Bildungsfinanzierung.

Stipendien

Wenn du denkst, Stipendien sind nur was für Überflieger, dann liegst du falsch. Es zählt mehr als Leistung in Form von Noten, wenn du dich für ein Stipendium bewirbst. Ebenso wichtig ist etwa, ob du dich gesellschaftlich engagierst. Die 13 Begabtenförderungswerke haben verschiedene Orientierungen, sodass es Stiftungen mit unterschiedlichem politischem, religiösem, gewerkschaftlichem oder unternehmerischem Hintergrund gibt. Wie bei jedem Vorstellungsgespräch ist deine Eigenpräsentation die halbe Miete, also solltest du dich schon bei deiner Bewerbung gut vorbereiten. Die Hochschule Mittweida vergibt dank dem Bundesbildungsministerium und regionalen Partnern das Deutschlandstipendium.

Nebenjobs

Auf der Seite unseres Career Services findest du neben tollen Praktika auch interessante und gut bezahlte Nebenjobs. Schau auch auf die Aushänge an den Säulen in der Mensa oder in die Angebote auf der Seite des Studentenwerks. Dann kannst du vielleicht auf der einen oder anderen Mensa-Party hinter der Bar stehen oder im Studentenclub aushelfen. Bars, Restaurants und Eis-Cafés sind vor allem im Sommer an motivierten studentischen Aushilfen interessiert, die hiesigen Supermarktfilialen suchen gelegentlich Unterstützung, und auch die Hochschule ist ein guter Arbeitgeber. Im HSMW-Careernet findest du immer wieder aktuelle Jobangebote – auch für die Zeit nach dem Studium.

Wohngeld

Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete für Menschen mit geringem Einkommen, der beim örtlichen Wohnungsamt beantragt wird. Der Zuschuss hängt von der Höhe der Miete und des Haushaltseinkommens ab. Außerdem besteht tendenziell kein Anspruch auf Wohngeld, wenn Studenten „dem Grunde nach“ BAföG beziehen könnten, unabhängig davon, ob sie es auch tatsächlich erhalten. In einigen Fällen ist es dennoch möglich, als Student Wohngeld zu beantragen. Weitere Infos zum Wohngeld findest du auf der Seite des Landkreis Mittelsachsen.

Hilfe im finanziellen Notfall

Solltest du aufgrund unglücklicher Umstände (zum Beispiel Verzug der BAföG-Zahlung, Nebenkostennachzahlung, usw.) kurzfristig in eine finanzielle Notlage geraten, kannst du beim Studentenwerk ein Darlehen in Höhe von maximal 400 Euro beantragen. Bei einer größeren wirtschaftlichen Notsituation kannst du zudem den Härtefonds des Deutschen Studentenwerks beantragen. Die Kredithöhe ist maximal das 12-fache des monatlichen BAföG-Regelsatzes für Studierende, die außerhalb des Elternhauses leben, was sich derzeit auf 7.788 Euro beläuft. Monatlich werden maximal 649 Euro ausgezahlt und bei Einhaltung der Vergabebedingungen wird die Darlehenssumme nicht verzinst. Mehr Infos zu Darlehen und Härtefonds hat das Studentenwerk für dich.

Wir wollen dich in den kommenden Wochen weiter unterstützen, dein Studium bestmöglich zu finanzieren. Deshalb werden wir nach und nach detailliertere Informationen zu den einzelnen Themen aufbereiten und hier auf unserem Blog veröffentlichen. Schau regelmäßig vorbei! ;-)