Wohngeld unterstützt Menschen mit geringem Einkommen bei der Miete. In einigen Fällen können auch Studenten davon profitieren.

Wohngeld unterstützt Menschen mit geringem Einkommen bei der Miete. In einigen Fällen können auch Studenten davon profitieren.

Wer hat Anspruch auf Wohngeld?

Grundsätzlich ist fast jeder Einkommensschwache berechtigt, Wohngeld zu beantragen. Studenten und Schüler, die Bafög-Zahlungen bekommen könnten, sind allerdings erst einmal vom Anspruch ausgeschlossen. Der Grund: Im Bafög ist bereits Geld für die Unterkunft enthalten, die sogenannte Wohnpauschale. Das gilt auch dann, wenn du kein Bafög erhältst, weil dein eigenes Einkommen oder das deiner Eltern „zu hoch“ ist.

Wann kannst du Wohngeld beziehen?

Du kannst demnach nur Wohngeld beantragen, wenn deine Ausbildung nicht mit Bafög förderfähig ist. Das trifft zum Beispiel zu, wenn:

  • du bereits ein Studium abgeschlossen hast, jetzt aber noch ein sogenanntes Zweitstudium aufnehmen möchtest (zum Beispiel einen 2. Bachelor)
  • du beim Studienbeginn die Altersgrenze von 30 Jahren beim Bachelor oder 35 Jahren beim Master überschritten hast,
  • du den Leistungsnachweis nach dem 4. Semester nicht erbringen kannst und das BAföG-Amt keinen Aufschub bewilligt,
  • du zuvor ein Studium nach dem 4. Semester abgebrochen bzw. gewechselt hast,
  • du die Regelstudienzeit überschritten hast und keinen anerkannten Verlängerungsgrund nachweisen kannst,
  • du offiziell in Teilzeit immatrikuliert bist,
  • du vom Studium beurlaubt bist (Urlaubssemester).

In diesen Fällen erhältst du zwar kein BAföG, kannst stattdessen aber Wohngeld beantragen. Der negative Bafög-Bescheid gilt als Nachweis für das Wohngeld-Amt.

In welchen Ausnahmefällen kann trotzdem Wohngeld beantragt werden?

Wie überall gibt es bestimmte Ausnahmefälle, die du detailliert bei deinem zuständigen Wohngeld-Amt erfragen kannst. Für Mittweida ist dies das Referat Wohlgeld und Bafög im Landratsamt Mittelsachsen. Wenn du zum Beispiel mit einem Partner bzw. einer Partnerin oder Familienmitgliedern zusammen wohnst, die selbst nicht Bafög-berechtigt sind, du aber Bafög-Zahlungen erhältst, hast du unter Umständen trotzdem Anspruch auf Wohngeld. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn du noch bei deinen Eltern wohnst oder selbst Kinder hast. Da das Wohngeld immer für den gesamten Haushalt berechnet wird, zählt dann aber auch das gesamte Haushaltseinkommen inklusive Kindergeld, Bafög, Stipendien, usw. Ist es zu hoch ist, kann leider kein Wohngeld bezogen werden.

Wie ist das bei einer Wohngemeinschaft geregelt?

Zusammen zu wohnen, macht dich und deine Mitbewohner nicht automatisch zu einem Haushalt. In einer WG stellt jeder Bewohner rechtlich einen eigenen Haushalt dar, in dem der Wohngeldanspruch nicht automatisch von einem auf den anderen übertragen werden kann. Damit spielt das Einkommen deiner Mitbewohner keine Rolle, wenn du Wohngeld beantragen willst.

Wie hoch ist die Einkommensgrenze, um Wohngeld zu beziehen?

Dein Anspruch auf Wohngeld ist, wie schon erwähnt, unter anderem vom Haushaltseinkommen abhängig, welches sich innerhalb gewisser Grenzen bewegen muss. Diese variieren wiederum je nach Wohnort (Mietstufe) und der Anzahl der Haushaltsmitglieder. Im Internet findest du einige Tabellen, die dir einen Überblick über die Einkommensgrenzen geben.

Wie hoch ist das Wohngeld denn?

Pauschal kann man das nicht sagen. Google hilft. Scherz beiseite: Das Bundesinnenministerium hat einen Wohngeld-Rechner auf seiner Website. Dort kannst du grob abschätzen, ob und wie viel Anspruch du haben könntest.

Weitere Möglichkeiten, wie du dein Studium finanzieren kannst, findest du in der Übersicht.

In einer finanziellen Notlage steht dir das Studentenwerk zur Seite.

In einer finanziellen Notlage steht dir das Studentenwerk zur Seite.

Das Darlehen des Studentenwerks

Solltest du aufgrund unglücklicher Umstände kurzfristig in eine finanzielle Notlage geraten – zum Beispiel wenn sich die Bafög-Zahlung verspätet, die Nebenkostennachzahlung höher als gedacht ausfallen – kannst du beim Studentenwerk ein Darlehen in Höhe von maximal 400 Euro beantragen. Dieses ist unabhängig von deinem Einkommen und Vermögen und kann parallel zum Bafög bezogen werden. Du kannst das Darlehen zu den Sprechzeiten von Frau Geyer beantragen, sie ist dienstags (von Februar bis Juli nur in der 1. und 3. Woche jedes Monats) in der Außenstelle Mittweida des Studentenwerks Freiberg erreichbar. Du findest sie im Wohnheim 3 (Am Schwanenteich 8, 09648 Mittweida). Oder telefonisch: 03731 383289. Oder per E-Mail.

Wer kann das Darlehen beantragen?

Grundsätzlich kann jeder Student das Darlehen beantragen, der an durch das Studentenwerk Freiberg betreuten Hochschuleinrichtungen studiert. Das ist neben der Hochschule Mittweida noch die TU Bergakademie Freiberg. Für die Bearbeitung brauchst du lediglich eine gültige Immatrikulationsbescheinigung und einen Personalausweis bzw. einen gültigen Aufenthaltstitel.

Wie sind die Verzinsung und Rückzahlung geregelt?

Die Rückzahlung sollte maximal neun Monate nach der Auszahlung entweder in einem Betrag oder ratenweise erfolgen. Bei Einhaltung der Rückzahlungsbedingungen fallen keine Zinsen an.

Der Härtefonds des Deutschen Studentenwerks e.V.

Wenn du in einer größeren wirtschaftlichen Notsituation steckst und diese Notlage durch andere private oder staatliche Träger kurzfristig nicht gelindert werden kann, kannst du den Härtefonds des Deutschen Studentenwerks beantragen. Die Kredithöhe beläuft sich auf maximal das 12-fache des monatlichen Bafög-Regelsatzes für Studierende, die außerhalb des Elternhauses leben (derzeit 7.788 Euro). Die Darlehenslaufzeit beträgt höchstens 60 Monate und beginnt mit dem Monat der Auszahlung der ersten Rate. Die richtige Ansprechpartnerin dafür ist Cornelia Kneip vom Studentenwerk Freiberg, die du ebenfalls im Beratungscenter in Wohnheim 3 (Am Schwanenteich 8) findest: Sie ist 14-tätig von 10 bis 14.30 Uhr und nach Vereinbarung verfügbar. Auch telefonisch: 03731 383202.

Wer kann den Härtefonds beantragen?

Grundsätzlich kann jeder Student der durch das Studentenwerk Freiberg betreuten Hochschuleinrichtungen das Darlehen beantragen. Nach dem Erlangen eines berufsqualifizierenden Abschlusses verfolgte Promotionen, Aufbau- oder Zweitstudiengänge sind allerdings nicht förderfähig.

Wie sind die Verzinsung und Rückzahlung geregelt?

Die Rückzahlung muss spätestens sechs Monate nach Auszahlung der letzten Rate beginnen und die monatlichen Tilgungsraten müssen mindestens 55€ betragen. Das Darlehen wir bei Einhaltung der Vergabebedingungen nicht verzinst. Zur Sicherung des Darlehens ist allerdings eine selbstschuldnerische Bürgschaft oder Bankbürgschaft zu hinterlegen.

Weitere Möglichkeiten, wie du dein Studium finanzieren kannst, findest du in der Übersicht.

An der Hochschule kannst du als studentische Hilfskraft arbeiten.

An der Hochschule kannst du als studentische Hilfskraft arbeiten.

Neben dem HSMW-Careernet findest du während des Studiums auch auf den Aushängen in der Mensa oder über die Website des Studentenwerks einige Angebote, die dir ein wenig Einkommen bescheren. So könntest du auf der einen oder anderen Mensa-Party hinter der Bar stehen. Bars, Restaurants und Eis-Cafés sind vor allem im Sommer an motivierten studentischen Aushilfen interessiert, die hiesigen Supermarktfilialen suchen gelegentlich Unterstützung.

Auch die Hochschule ist ein beliebter Arbeitgeber. Als studentische Hilfskraft kannst du zum Beispiel deinen Fachbereich bei der Forschung und Lehre unterstützen oder die Bewerbung der Studienangebote mitgestalten (Bei Interesse: Schreib uns eine Mail an kommunikation@hs-mittweida.de ;-) ).

Die Tätigkeit in Fakultät und/oder Hochschulmanagement kann dir frühzeitig einen breiten Einblick in potenzielle Arbeitsfelder geben und ist eine nette Referenz auf dem Lebenslauf. Wenn du dich mit der Jobsuche nicht nur auf Mittweida beschränken willst, bietet auch das Jobportal der TU Chemnitz einige Möglichkeiten für Studierende, sich Geld dazu zu verdienen. Die Stadt ist schließlich in nur 20 Minuten mit der Straßenbahn erreichbar.

Was kommt als Nebenjob in Frage?

  • Studentische Hilfskraft an der Uni
  • Mensa-Partys oder Studentenclub
  • Bars, Restaurants, Cafés
  • Supermarktfilialen
  • Nebenjobs in Chemnitz

Hier findest du deinen Nebenjob:

Weitere Möglichkeiten, wie du dein Studium finanzieren kannst, findest du in der Übersicht.

Ein Studienkredit unterstützt dich bei der Finanzierung deiner Lebenshaltungskosten.

Wo liegt der Unterschied zwischen Bafög, Studien- und Ratenkredit?

Anders als beim Bafög, das als zinsloses Darlehen vergeben wird, zahlen Studentinnen und Studenten für einen Studienkredit Zinsen. Sie zahlen also immer mehr Geld zurück, als sie erhalten haben. Es gibt verschiedene Arten von Studienkrediten: Zum einen werden diese in staatliche und privatwirtschaftliche Angebote unterteilt. Zum anderen unterscheidet man nach dem Förderungsumfang – Studienbeitragsdarlehen für Studiengebühren an öffentlichen Hochschulen und Studienkredite für Lebenshaltungskosten.

Welche Banken bieten Studienkredite an?

Der bekannteste Vermittler von Studienkrediten ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), welche neben einem Erst- oder Zweitstudium auch die Finanzierung eines Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudium sowie einer Promotion unterstützt. Dieses Studentendarlehen wird vom Staat subventioniert, wodurch geringere Zinsen anfallen. Mit dem KfW-Studienkredit kannst du monatlich zwischen 100 und 650 Euro erhalten und je nach Art des Studiums 6 bis 14 Semester gefördert werden. Du kannst ihn online bei der staatlichen Förderbank beantragen.

Neben der KfW bieten auch einige Direktbanken, Regionalbanken und Sparkassen eigene Studienkredite an. Darüber hinaus vergeben Spezialbanken oft günstige Finanzierungsangebote für bestimmte Studienrichtungen. Das Angebot an Studienkrediten ist also divers. Wenn du dich prinzipiell für einen solchen Kredit interessierst, empfehlen wir dir den CHE-Studienkredit-Test, der jährlich aktualisiert wird und eine gute Übersicht über die verschiedenen Studienkredite bietet.

Wer kann einen Studienkredit beantragen?

Im Gegensatz zum Bafög spielt das Einkommen deiner Eltern bei einem Studienkredit keine Rolle. Trotzdem gibt es bestimmte Grundvoraussetzungen, die bei der Beantragung eines Studienkredites erfüllt sein müssen. Dazu gehört, dass du zum Zeitpunkt der Antragstellung einerseits bereits 18 Jahre alt bist, andererseits die Altersgrenze aber nicht überschreitest. Diese variiert je nach Anbieter. Oft liegt das Höchstalter bei 30 Jahren – bei der KfW sind es 44 Jahre. Du musst zudem in der Regel einen ständigen Wohnsitz in Deutschland und eine gute Zahlungsmoral vorweisen können. Neben den persönlichen Voraussetzungen stellen die Banken teils weitere Anforderungen, über die du dich im Voraus ausreichend informieren solltest.

Weitere Möglichkeiten, wie du dein Studium finanzieren kannst, findest du in der Übersicht.

Zum Bafög gibt es eine Vielzahl von Infomaterialien.

Wer hat Anspruch auf Leistungen?

Grundsätzlich hat jeder deutsche Staatsangehörige oder ein Bürger mit einem in §8 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (das bedeutet „BAföG“ übrigens ausgeschrieben) aufgeführtem aufenthaltsrechtlichen Status Anspruch auf Bafög. Kriterien sind die allgemeine Eignung für die gewählte Ausbildung und das Nichtüberschreiten der Altersgrenze. Mit allgemeiner Eignung sind Leistungen gemeint, die erwarten lassen, dass das angestrebte Ausbildungsziel auch tatsächlich erreicht wird – also etwa das Abitur zur Aufnahme des Studiums. Die Altersgrenze für den Beginn der geförderten Ausbildung liegt für Bachelorstudiengänge bei 30 Jahren und für Masterstudiengänge bei 35 Jahren.

Wie hoch sind die Leistungen?

Die Geldleistungen nach dem BAföG erfolgen nach pauschalen Bedarfsbeträgen und sind von der Höhe deines Vermögens und Einkommens sowie dem deiner Eltern abhängig. Relevant ist außerdem, ob du eine eigene Wohnung hast oder noch bei deinen Eltern wohnst. Es lohnt sich in jedem Fall, einen Antrag zu stellen oder zumindest im Internet zu recherchieren, wie viel Bafög du bekommen würdest. Viele stellen mit einem Bafög-Rechner fest, dass sie offenbar Anspruch auf diese finanzielle Unterstützung haben, obwohl sie zuvor vom Gegenteil ausgingen.

Wo werden Leistungen nach dem BAföG beantragt?

Für Bafög-Leistungen ist die erste Voraussetzung ein schriftlicher Antrag. Diesen bekommst du entweder im Internet oder beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung. Für ein Studium in Mittweida ist diese zuständige Stelle das Studentenwerk Freiberg, bei dem du auch den Antrag auf Bafög stellst. Die Außenstelle Mittweida des Studentenwerks Freiberg findest du im Wohnheim 3 (Am Schwanenteich 8, 09648 Mittweida). Die Bafögsprechstunde findet immer dienstags von 9 bis 11 Uhr und 12 bis 15 Uhrstatt; jede 1. und 3. Woche im Monat von Februar bis Juli sowie dauerhaft von September bis Januar statt. Wer deinen Antrag bearbeitet und damit ein geeigneter Ansprachpartner ist, richtet sich nach dem ersten Buchstaben deines Nachnamens.

Was ist zu beachten?

  • Stelle den Antrag möglichst frühzeitig, um eine mögliche Förderung abzuklären.
  • Während des Bewilligungszeitraums darfst du monatlich nicht mehr als 450€ dazuverdienen.
  • Nach deinem Studium musst du die Hälfte des Darlehens wieder zurückzahlen (max. jedoch 10.000 €).

Weitere Möglichkeiten, wie du dein Studium finanzieren kannst, findest du in der Übersicht.

Deutschlandstipendium-Stipendiatin Isabel Spindler mit Dorit Guericke von der Continental Automotive GmbH

Für wen sind Stipendien also wirklich?

Stiftungen suchen insbesondere nach engagierten Studenten und Studentinnen, die sich für andere Menschen einsetzen. Der Abi-Durchschnitt ist demnach bei der Vergabe nicht der einzige Maßstab für deine Leistung. Stiftungen suchen zudem auch gezielt Bewerberinnen und Bewerber, deren Eltern nicht studiert haben, oder solche, die an einer Fachhochschule wie unserer HSMW studieren. Es gibt auf jeden Fall vielfältige Kriterien, die auch dich zu einem potenziellen Stipendiaten machen.

Welche Kriterien spielen bei der Vergabe eine Rolle?

Es gibt in der Regel drei Kriterien nach denen ausgewählt wird:

  • Das Engagement: Stiftungen und Begabtenförderwerke möchten junge Menschen fördern, die sich in ihrer Freizeit engagieren. Daher ist ein ehrenamtliches Engagement wichtig. Bist du vielleicht in deinem Sportverein aktiv oder hilfst Mitschülern bei den Hausaufgaben? Engagierst du dich in deiner Gemeinde, bei der freiwilligen Feuerwehr oder im Tierheim? Alles kann zählen!
  • Die Leistung: Die Leistung ist nicht gleichzusetzen mit den Noten. Den meisten Förderern geht es vielmehr darum, dass du dich für andere Menschen einsetzt. Daher lohnt sich auch eine Bewerbung mit einem Zweierdurschnitt. Nur Mut!
  • Die Passung: Die Stipendiengeber und Begabtenförderungswerke suchen nach Menschen, die gemeinsame Werte und Ansichten teilen und damit zu ihrer Organisation passen. Wenn du eine bestimmte religiöse oder politische Position vertrittst, macht es also Sinn, dich nach einer Stiftung mit ähnlichen Überzeugungen umzuschauen.

Wer vergibt Stipendien?

Die Stipendienlandschaft in Deutschland lässt sich in drei große Blöcke unterteilen:

  • Das Deutschlandstipendium: Dieses Stipendium wird direkt von der Hochschule Mittweida vergeben. Gesucht werden junge Talente und Persönlichkeiten, die Besonderes leisten. Entscheidend sind sehr gute Leistungen an der Hochschule. Aber nicht nur. Auch gesellschaftliches Engagement in Vereinen, der Politik oder der Familie zählt. Das Deutschlandstipendium fördert Studenten monatlich mit 300 Euro und kann mindestens zwei Semester und höchstens bis zum Ende der Regelstudienzeit vergeben werden. Bewerben kannst du dich einmal jährlich (zum Wintersemester) direkt an der Hochschule Mittweida online über das Bewerberportal fürs Deutschlandstipendium. Dort erfährst du auch, wer an der HSMW dein Ansprechpartner für Fragen ist.
  • Die 13 Begabtenförderungswerke: Die Stipendien der Begabtenförderungswerke werden in der Regel vom Bundesbildungsministerium finanziert und haben einen unterschiedlichen religiösen, politischen, gewerkschaftlichen oder unternehmerischen Fokus. Zu ihnen gehören beispielsweise die Studienstiftung des deutschen Volkes, die Hanns-Seidel-Stiftung, die Friedrich-Ebert-Stiftung, die Konrad-Adenauer-Stiftung oder die Hans-Böckler-Stiftung. Stipendiaten können ein Grundstipendium von maximal 735 Euro im Monat erhalten. Darüber hinaus wird ihnen eine Studienkostenpauschale in Höhe von 300 Euro pro Monat gewährt.
  • Über 2000 kleine Stipendiengeber: Das Angebot von vielen kleinen Stiftungen bietet weitere Stipendien, meist mit konkreten Kriterien wie etwa Ausbildungsphasen, Studienfächern oder Zielregionen. Zwar vergeben die meisten nur wenige Stipendien – dafür sind viele aber nicht besonders bekannt und bekommen daher oft nur wenige Bewerbungen. Verschiedene Plattformen bieten Datenbanken, in denen du anhand deiner Kriterien nach passenden Stipendien suchen kannst.

Was ist der Vorteil von Stipendien?

Die Bewerbung für ein Stipendium ist oft mit viel Arbeit verbunden. Das kann sich aber durchaus auszahlen: Du erhältst eine monatliche Finanzierung, die du im Gegensatz zum BAföG oder Studienkrediten nicht zurückzahlen musst. Neben der finanziellen Unterstützung legen die Begabtenförderungswerke auch Wert auf die ideelle Förderung der Stipendiaten. Dazu zählen Seminare, Fortbildungen, Publikationen und ein Netzwerk, das die beim Berufseinstieg helfen wird. Eine Bewerbung lohnt sich also in vielerlei Hinsicht.

Weitere Möglichkeiten, wie du dein Studium finanzieren kannst, findest du in der Übersicht.

Symbol eines Geldautomaten auf einer Scheibe am Mittweidaer Markt

Ob für Miete, Mensa oder Material zum Lernen – ein wenig Geld braucht jeder Student.

BAföG

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) regelt die staatliche Unterstützung deines Studiums, um deinen Lebensunterhalt zu gewährleisten. Ob und wieviel BAföG du bekommst, hängt in den meisten Fällen davon ab, wieviel deine Eltern verdienen oder ob du ein größeres Vermögen besitzt. Relevant ist außerdem, ob du eine eigene Wohnung hast oder noch bei deinen Eltern lebst. Nach dem Studium musst du die Hälfte des Darlehens zurückzahlen (maximal jedoch 10.000 Euro). Deinen passenden Ansprechpartner zum Thema BAföG findest du beim Studentenwerk.

Studienkredite

Hast du keinen Anspruch auf BAföG, kannst du einen Antrag auf einen Studienkredit stellen. Diesen Kredit musst du komplett zurückzahlen, oftmals mit Zinsen. Im Gegensatz zu einem normalen Kredit bekommst du das Geld nicht in einer Summe ausgezahlt, sondern monatlich auf dein Konto überwiesen. Hierbei ist es wichtig, dass du dich beim jeweiligen Kreditgeber gut informierst und den Kredit an deine finanzielle Situation anpasst. Solche Anbieter sind beispielsweise die KfW-Bank, Career-Concept, die Sparkasse oder VR-Bildungsfinanzierung.

Stipendien

Wenn du denkst, Stipendien sind nur was für Überflieger, dann liegst du falsch. Es zählt mehr als Leistung in Form von Noten, wenn du dich für ein Stipendium bewirbst. Ebenso wichtig ist etwa, ob du dich gesellschaftlich engagierst. Die 13 Begabtenförderungswerke haben verschiedene Orientierungen, sodass es Stiftungen mit unterschiedlichem politischem, religiösem, gewerkschaftlichem oder unternehmerischem Hintergrund gibt. Wie bei jedem Vorstellungsgespräch ist deine Eigenpräsentation die halbe Miete, also solltest du dich schon bei deiner Bewerbung gut vorbereiten. Die Hochschule Mittweida vergibt dank dem Bundesbildungsministerium und regionalen Partnern das Deutschlandstipendium.

Nebenjobs

Auf der Seite unseres Career Services findest du neben tollen Praktika auch interessante und gut bezahlte Nebenjobs. Schau auch auf die Aushänge an den Säulen in der Mensa oder in die Angebote auf der Seite des Studentenwerks. Dann kannst du vielleicht auf der einen oder anderen Mensa-Party hinter der Bar stehen oder im Studentenclub aushelfen. Bars, Restaurants und Eis-Cafés sind vor allem im Sommer an motivierten studentischen Aushilfen interessiert, die hiesigen Supermarktfilialen suchen gelegentlich Unterstützung, und auch die Hochschule ist ein guter Arbeitgeber. Im HSMW-Careernet findest du immer wieder aktuelle Jobangebote – auch für die Zeit nach dem Studium.

Wohngeld

Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete für Menschen mit geringem Einkommen, der beim örtlichen Wohnungsamt beantragt wird. Der Zuschuss hängt von der Höhe der Miete und des Haushaltseinkommens ab. Außerdem besteht tendenziell kein Anspruch auf Wohngeld, wenn Studenten „dem Grunde nach“ BAföG beziehen könnten, unabhängig davon, ob sie es auch tatsächlich erhalten. In einigen Fällen ist es dennoch möglich, als Student Wohngeld zu beantragen. Weitere Infos zum Wohngeld findest du auf der Seite des Landkreis Mittelsachsen.

Hilfe im finanziellen Notfall

Solltest du aufgrund unglücklicher Umstände (zum Beispiel Verzug der BAföG-Zahlung, Nebenkostennachzahlung, usw.) kurzfristig in eine finanzielle Notlage geraten, kannst du beim Studentenwerk ein Darlehen in Höhe von maximal 400 Euro beantragen. Bei einer größeren wirtschaftlichen Notsituation kannst du zudem den Härtefonds des Deutschen Studentenwerks beantragen. Die Kredithöhe ist maximal das 12-fache des monatlichen BAföG-Regelsatzes für Studierende, die außerhalb des Elternhauses leben, was sich derzeit auf 7.788 Euro beläuft. Monatlich werden maximal 649 Euro ausgezahlt und bei Einhaltung der Vergabebedingungen wird die Darlehenssumme nicht verzinst. Mehr Infos zu Darlehen und Härtefonds hat das Studentenwerk für dich.

Wir wollen dich in den kommenden Wochen weiter unterstützen, dein Studium bestmöglich zu finanzieren. Deshalb werden wir nach und nach detailliertere Informationen zu den einzelnen Themen aufbereiten und hier auf unserem Blog veröffentlichen. Schau regelmäßig vorbei! ;-)