In einer finanziellen Notlage steht dir das Studentenwerk zur Seite.

In einer finanziellen Notlage steht dir das Studentenwerk zur Seite.

Das Darlehen des Studentenwerks

Solltest du aufgrund unglücklicher Umstände kurzfristig in eine finanzielle Notlage geraten – zum Beispiel wenn sich die Bafög-Zahlung verspätet, die Nebenkostennachzahlung höher als gedacht ausfallen – kannst du beim Studentenwerk ein Darlehen in Höhe von maximal 400 Euro beantragen. Dieses ist unabhängig von deinem Einkommen und Vermögen und kann parallel zum Bafög bezogen werden. Du kannst das Darlehen zu den Sprechzeiten von Frau Geyer beantragen, sie ist dienstags (von Februar bis Juli nur in der 1. und 3. Woche jedes Monats) in der Außenstelle Mittweida des Studentenwerks Freiberg erreichbar. Du findest sie im Wohnheim 3 (Am Schwanenteich 8, 09648 Mittweida). Oder telefonisch: 03731 383289. Oder per E-Mail.

Wer kann das Darlehen beantragen?

Grundsätzlich kann jeder Student das Darlehen beantragen, der an durch das Studentenwerk Freiberg betreuten Hochschuleinrichtungen studiert. Das ist neben der Hochschule Mittweida noch die TU Bergakademie Freiberg. Für die Bearbeitung brauchst du lediglich eine gültige Immatrikulationsbescheinigung und einen Personalausweis bzw. einen gültigen Aufenthaltstitel.

Wie sind die Verzinsung und Rückzahlung geregelt?

Die Rückzahlung sollte maximal neun Monate nach der Auszahlung entweder in einem Betrag oder ratenweise erfolgen. Bei Einhaltung der Rückzahlungsbedingungen fallen keine Zinsen an.

Der Härtefonds des Deutschen Studentenwerks e.V.

Wenn du in einer größeren wirtschaftlichen Notsituation steckst und diese Notlage durch andere private oder staatliche Träger kurzfristig nicht gelindert werden kann, kannst du den Härtefonds des Deutschen Studentenwerks beantragen. Die Kredithöhe beläuft sich auf maximal das 12-fache des monatlichen Bafög-Regelsatzes für Studierende, die außerhalb des Elternhauses leben (derzeit 7.788 Euro). Die Darlehenslaufzeit beträgt höchstens 60 Monate und beginnt mit dem Monat der Auszahlung der ersten Rate. Die richtige Ansprechpartnerin dafür ist Cornelia Kneip vom Studentenwerk Freiberg, die du ebenfalls im Beratungscenter in Wohnheim 3 (Am Schwanenteich 8) findest: Sie ist 14-tätig von 10 bis 14.30 Uhr und nach Vereinbarung verfügbar. Auch telefonisch: 03731 383202.

Wer kann den Härtefonds beantragen?

Grundsätzlich kann jeder Student der durch das Studentenwerk Freiberg betreuten Hochschuleinrichtungen das Darlehen beantragen. Nach dem Erlangen eines berufsqualifizierenden Abschlusses verfolgte Promotionen, Aufbau- oder Zweitstudiengänge sind allerdings nicht förderfähig.

Wie sind die Verzinsung und Rückzahlung geregelt?

Die Rückzahlung muss spätestens sechs Monate nach Auszahlung der letzten Rate beginnen und die monatlichen Tilgungsraten müssen mindestens 55€ betragen. Das Darlehen wir bei Einhaltung der Vergabebedingungen nicht verzinst. Zur Sicherung des Darlehens ist allerdings eine selbstschuldnerische Bürgschaft oder Bankbürgschaft zu hinterlegen.

Weitere Möglichkeiten, wie du dein Studium finanzieren kannst, findest du in der Übersicht.