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Wohngeld unterstützt Menschen mit geringem Einkommen bei der Miete. In einigen Fällen können auch Studenten davon profitieren.

Wohngeld unterstützt Menschen mit geringem Einkommen bei der Miete. In einigen Fällen können auch Studenten davon profitieren.

Wer hat Anspruch auf Wohngeld?

Grundsätzlich ist fast jeder Einkommensschwache berechtigt, Wohngeld zu beantragen. Studenten und Schüler, die Bafög-Zahlungen bekommen könnten, sind allerdings erst einmal vom Anspruch ausgeschlossen. Der Grund: Im Bafög ist bereits Geld für die Unterkunft enthalten, die sogenannte Wohnpauschale. Das gilt auch dann, wenn du kein Bafög erhältst, weil dein eigenes Einkommen oder das deiner Eltern „zu hoch“ ist.

Wann kannst du Wohngeld beziehen?

Du kannst demnach nur Wohngeld beantragen, wenn deine Ausbildung nicht mit Bafög förderfähig ist. Das trifft zum Beispiel zu, wenn:

  • du bereits ein Studium abgeschlossen hast, jetzt aber noch ein sogenanntes Zweitstudium aufnehmen möchtest (zum Beispiel einen 2. Bachelor)
  • du beim Studienbeginn die Altersgrenze von 30 Jahren beim Bachelor oder 35 Jahren beim Master überschritten hast,
  • du den Leistungsnachweis nach dem 4. Semester nicht erbringen kannst und das BAföG-Amt keinen Aufschub bewilligt,
  • du zuvor ein Studium nach dem 4. Semester abgebrochen bzw. gewechselt hast,
  • du die Regelstudienzeit überschritten hast und keinen anerkannten Verlängerungsgrund nachweisen kannst,
  • du offiziell in Teilzeit immatrikuliert bist,
  • du vom Studium beurlaubt bist (Urlaubssemester).

In diesen Fällen erhältst du zwar kein BAföG, kannst stattdessen aber Wohngeld beantragen. Der negative Bafög-Bescheid gilt als Nachweis für das Wohngeld-Amt.

In welchen Ausnahmefällen kann trotzdem Wohngeld beantragt werden?

Wie überall gibt es bestimmte Ausnahmefälle, die du detailliert bei deinem zuständigen Wohngeld-Amt erfragen kannst. Für Mittweida ist dies das Referat Wohlgeld und Bafög im Landratsamt Mittelsachsen. Wenn du zum Beispiel mit einem Partner bzw. einer Partnerin oder Familienmitgliedern zusammen wohnst, die selbst nicht Bafög-berechtigt sind, du aber Bafög-Zahlungen erhältst, hast du unter Umständen trotzdem Anspruch auf Wohngeld. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn du noch bei deinen Eltern wohnst oder selbst Kinder hast. Da das Wohngeld immer für den gesamten Haushalt berechnet wird, zählt dann aber auch das gesamte Haushaltseinkommen inklusive Kindergeld, Bafög, Stipendien, usw. Ist es zu hoch ist, kann leider kein Wohngeld bezogen werden.

Wie ist das bei einer Wohngemeinschaft geregelt?

Zusammen zu wohnen, macht dich und deine Mitbewohner nicht automatisch zu einem Haushalt. In einer WG stellt jeder Bewohner rechtlich einen eigenen Haushalt dar, in dem der Wohngeldanspruch nicht automatisch von einem auf den anderen übertragen werden kann. Damit spielt das Einkommen deiner Mitbewohner keine Rolle, wenn du Wohngeld beantragen willst.

Wie hoch ist die Einkommensgrenze, um Wohngeld zu beziehen?

Dein Anspruch auf Wohngeld ist, wie schon erwähnt, unter anderem vom Haushaltseinkommen abhängig, welches sich innerhalb gewisser Grenzen bewegen muss. Diese variieren wiederum je nach Wohnort (Mietstufe) und der Anzahl der Haushaltsmitglieder. Im Internet findest du einige Tabellen, die dir einen Überblick über die Einkommensgrenzen geben.

Wie hoch ist das Wohngeld denn?

Pauschal kann man das nicht sagen. Google hilft. Scherz beiseite: Das Bundesinnenministerium hat einen Wohngeld-Rechner auf seiner Website. Dort kannst du grob abschätzen, ob und wie viel Anspruch du haben könntest.

Weitere Möglichkeiten, wie du dein Studium finanzieren kannst, findest du in der Übersicht.