Zum Bafög gibt es eine Vielzahl von Infomaterialien.

Wer hat Anspruch auf Leistungen?

Grundsätzlich hat jeder deutsche Staatsangehörige oder ein Bürger mit einem in §8 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (das bedeutet „BAföG“ übrigens ausgeschrieben) aufgeführtem aufenthaltsrechtlichen Status Anspruch auf Bafög. Kriterien sind die allgemeine Eignung für die gewählte Ausbildung und das Nichtüberschreiten der Altersgrenze. Mit allgemeiner Eignung sind Leistungen gemeint, die erwarten lassen, dass das angestrebte Ausbildungsziel auch tatsächlich erreicht wird – also etwa das Abitur zur Aufnahme des Studiums. Die Altersgrenze für den Beginn der geförderten Ausbildung liegt für Bachelorstudiengänge bei 30 Jahren und für Masterstudiengänge bei 35 Jahren.

Wie hoch sind die Leistungen?

Die Geldleistungen nach dem BAföG erfolgen nach pauschalen Bedarfsbeträgen und sind von der Höhe deines Vermögens und Einkommens sowie dem deiner Eltern abhängig. Relevant ist außerdem, ob du eine eigene Wohnung hast oder noch bei deinen Eltern wohnst. Es lohnt sich in jedem Fall, einen Antrag zu stellen oder zumindest im Internet zu recherchieren, wie viel Bafög du bekommen würdest. Viele stellen mit einem Bafög-Rechner fest, dass sie offenbar Anspruch auf diese finanzielle Unterstützung haben, obwohl sie zuvor vom Gegenteil ausgingen.

Wo werden Leistungen nach dem BAföG beantragt?

Für Bafög-Leistungen ist die erste Voraussetzung ein schriftlicher Antrag. Diesen bekommst du entweder im Internet oder beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung. Für ein Studium in Mittweida ist diese zuständige Stelle das Studentenwerk Freiberg, bei dem du auch den Antrag auf Bafög stellst. Die Außenstelle Mittweida des Studentenwerks Freiberg findest du im Wohnheim 3 (Am Schwanenteich 8, 09648 Mittweida). Die Bafögsprechstunde findet immer dienstags von 9 bis 11 Uhr und 12 bis 15 Uhrstatt; jede 1. und 3. Woche im Monat von Februar bis Juli sowie dauerhaft von September bis Januar statt. Wer deinen Antrag bearbeitet und damit ein geeigneter Ansprachpartner ist, richtet sich nach dem ersten Buchstaben deines Nachnamens.

Was ist zu beachten?

  • Stelle den Antrag möglichst frühzeitig, um eine mögliche Förderung abzuklären.
  • Während des Bewilligungszeitraums darfst du monatlich nicht mehr als 450€ dazuverdienen.
  • Nach deinem Studium musst du die Hälfte des Darlehens wieder zurückzahlen (max. jedoch 10.000 €).

Weitere Möglichkeiten, wie du dein Studium finanzieren kannst, findest du in der Übersicht.