Zulassungsverfahren Soziale Arbeit

Sehr oft werden wir gefragt: „Warum beginnt das Bachelorstudium der Sozialen Arbeit nur im Sommersemester?“ Nun ja, der Ursprung liegt schon etwas zurück. Noch vor einigen Jahren war ein Praktikum von mindestens 20 Wochen notwendig um die Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen. Damit auch jeder die Chance hatte solch ein Praktikum zu absolvieren, wurde der Studienbeginn in das Sommersemester verschoben.

Heute ist das Praktikum von 20 Wochen keine Pflicht mehr. Warum beginnen wir dann trotzdem erst im März? Die Antwort auf diese Frage liegt im Vergabeverfahren und darin, dass sich dieser Studienstart bewährt hat. Der Studiengang Soziale Arbeit ist ein zulassungsbeschränkter Studiengang und die Vergabe der Studienplätze erfolgt über drei „Ranglisten“.

Rangliste A ist der Notendurchschnitt der Hochschulzugangsberechtigung, Rangliste B betrifft die Wartesemester und Rangliste C nimmt zusätzlich noch Bonuspunkte in das Verfahren auf. Boni gibt es im Übrigen für spezielle Praktika, Ausbildungen oder Einzelnoten, wie auch in der Übersicht zu sehen ist. Damit jeder eine Chance hat, sich nach der Schule und vor dem Studium mit dem Aufgabenfeld der Sozialen Arbeit z.B. in Form eines Praktikums vertraut zu machen und dadurch auch Bonuspunkte zu sammeln, beginnen wir auch weiterhin im März.

Bis zum 15. Januar nehmen wir Bewerbungen an. Danach werden die Angaben und Daten der Bewerber bewertet und das Vergabeverfahren durchgeführt. Somit erhält jeder Anfang Februar Post von der Hochschule Mittweida.

Bei Fragen hilft euch unsere Studienberatung gern weiter.